Anmerkungen

EudraVigilance ist die Datenbank für Arzneimittelnebenwirkungen der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) [1]. Anders als in den Sicherheitsberichten der nationalen Arzneimittelbehörden besteht in diesem Webinterface die Möglichkeit, die einzelnen Nebenwirkungsfälle in einer Tabelle, dem Line Listing Report, herunterzuladen. Das ist der Ausgangspunkt für dieses Dokument. Die Nebenwirkungsfälle werden hier nur anders zusammengestellt und zusammengefasst als das auf der Original-Webseite geschieht. Die Zusammenfassungen werden mit größter Sorgfalt erstellt, trotzdem kann keine Gewähr übernommen werden. Die Tabellen spiegeln lediglich den Inhalt der EudraVigilance wider, die Korrektheit dieser Daten liegt in der Verantwortung der EMA.

Die EudraVigilance entscheidet zwei Herkunftskategorien: innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und außerhalb. Die Definition des EWR betrifft die Zuständigkeit der Europäischen Arzneimittelbehörde. Es handelt sich um die 27 Länder der europäischen Union plus Norwegen, Island und Liechtenstein. Anders als in anderen Zusammenhängen verwendeten Definition gehören die Schweiz, die Türkei und Großbritannien nicht dazu. Bei Zahlen vor dem 1.1.2021 zählt auch Großbritannien mit hinzu, was im Fall der Covid-Impfung nur zu vergleichsweise wenigen Meldungen führt.

Warum nur Verdachtsfälle?

Die EMA erfasst den Verdacht auf Nebenwirkungen sämtlicher von ihr zugelassenen Arzneistoffe, weil eine Prüfung, ob das Medikament tatsächlich ursächlich für eine Nebenwirkung ist, an dieser Stelle gar nicht vorgenommen werden. Der Verdacht ist also das maximal Mögliche, das auf der Ebene einer Arzneimttelbehörde möglich ist. Eine Prüfung auf Verursachung wird lediglich in Einzelfällen durchgeführt, zum einen für Entschädigungsklagen von Betroffenen oder zur wissenschaftlichen Aufarbeitung durch die Behörde, die beispielsweise beim AstraZeneca-Impfstoff in diesen Warnhinweis mündete.

Bemerkungen zur Unter- oder Übererfassung

Generell ist von einer sehr starken Untererfassung der tatsächlichen Nebenwirkungen auszugehen. Auch wenn in einzelnen Fällen über eine Nebenwirkung berichtet werden kann, die andere Ursachen hat, sprechen folgende Gründe für die fehlende Erfassung in vielen Fällen.

In der Meldepflicht von Impfnebenwirkungen des Paul-Ehrlich-Instituts (Meldebogen, PDF) werden viele Nebenwirkungen wie Rötung, Schwellung und Schmerzen an der Einstichstelle, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe und Lymphknotenschwellungen von der Meldepflicht ausgeschlossen. Diese Aufstellung gilt als Richtlinie auch für Selbst-Meldungen und Meldungen von Angehörigen, die nicht der Meldepflicht unterliegen. Auch andere Länder haben ähnliche Regularien. Deswegen sind leichte Nebenwirkungen nur selten in der Datenbank zu finden.

Typische Schätzungen der Erfassungsquote liegen zwischen 1% und 10%. Lazarus & Klompas schätzen die Erfassungsquote von Impf-Nebenwirkungen im Erfassungssystem der USA (VAERS) auf unter 1% [2]. Ein Review über 37 Studien kam auf einen Median von 6% Erfassungsquote (Quartile 2%, 18%) [3]. Lasek et al. [9] schätzen, dass maximal 5% der schwerwiegenden Nebenwirkungen im Rahmen von Spontanerfassungssystemen gemeldet werden. Die folgende Tabelle gibt einen Eindruck von registrierten Fällen (Stand 28.8.2021), angenommenen Erfassungsquoten und tatsächlichen Fallzahlen:

Todesfälle Ernste Nebenwirkungen
Registrierte Fälle 13.791 398.877
Bei 10% Erfassungsquote 137.910 3.988.770
Bei 5% Erfassungsquote 275.820 7.977.540
Bei 1% Erfassungsquote 1.379.100 39.887.700

Vorteile der EudraVigilance-Datenbank

Im Gegensatz zu den Berichten der nationalen Gesundheitsbehörden sind in der EudraVigilance Informationen auf der Ebene von individuellen Fällen abrufbar. Das ermöglicht die Analyse auf die Häufung bestimmter Reaktionen und ist eine wertvolle Informationsquelle für tiefergehende Analyse des Zusammenhangs verschiedener Nebenwirkungen.

Nachteile der EudraVigilance-Datenbank

Offenbar gibt es einen erheblichen Meldeverzug einzelner Länder. So sind im Berichtes des Paul-Ehrlich-Insituts vom 7.5. mit dem Datenstand vom 30.4. 49.961 Fälle von Nebenwirkungen verzeichnet, während in der Datenbank der EMA lediglich 14.118 Fälle abrufbar waren. Diese Diskrepanz ist bei den Daten aus Deutschland besonders ausgeprägt, EWR-weit ergab sich eine Erfassungrate von 45%, d.h. nur 45% der in den nationalen Behörden berichteten Fällen stehen auch bei der EMA zur Verfügung. Die EudrVigilance enthält also keinen vollständigen Eindruck aller erfassten Nebenwirkungen gibt. Die EudraVigilance gibt in den öffentlich herunterladbaren Daten weder das genaue Alter, noch das Land des berichteten Falles an. Das schränkt die Analysierbarkeit ein.

Weitere Details

Die Verdachtsfälle werden weltweit erfasst. Die Verdachtsfälle werden der EMA einerseits von den nationalen Behörden übermittelt (die natürlich nur Fälle innerhalb des EWR berichten), andererseits von den Herstellern [4]. Die nationalen Behörden müssen schwere Fälle innerhalb von 15 Tagen melden, die restlichen innerhalb von 90 Tagen [5]. Die Zeiträume gelten auch für die Hersteller [6], wobei es die Verpflichtung für die Meldung außerhalb des EWR nur für schwere Verdachtsfälle gilt [7].

Die Verdachtsfälle beziehen sich nur auf die bei der EMA zugelassenen Impfstoffe von Pfizer-BioNTech, AstraZeneca, Moderna und Janssen-Johnson&Johnson, selbst wenn nationale Behörden von EWR-Ländern andere Impstoffe zugelassen haben (wie Sputnik V und Sinupharm in Ungarn). Allein aus dem Vergleich mit der VAERS-Datenbank für die USA ergibt sich, dass nur eine geringe Abdeckung der weltweiten Fälle gegeben ist.

Bei den hier angegebenen Zahlen wird auf den Umstand geachtet, dass zu einer Person bzw. Fallmeldung mehrere Symptome verzeichnet sind, die jeweils beispielsweise als tödlich markiert worden sind. Eine einzelne Symptommeldung ist zusätzlich mit weiteren Attributen versehen, z.B. die Dauer des Auftretens, der tödliche Ausgang, oder das Verschwinden des Symptoms.

Die Zahl der ernsten Nebenwirkungen wird analog der Klassifizierung der Datenbank entnommen. Bei den Kategorien "Lebensbedrohlich", "Krankenhausaufenthalt" und "Behindernd" werden die Fälle entfernt, die letztlich zu einem tödlichen Verlauf führten.

Der Terminus "Behindernd" (Disabling) schließt sowohl dauerhafte als auch temporäre Behinderungen ein, und kann auch "arbeitsunfähig" bedeuten.

Die Zahl der geimpften Personen der EWR-Länder wird vom European Centre for Disease Prevention and Control [8] entnommen (als Zahl der als Erste Dosis angegebenen Impfungen).

Quellen


Links zu anderen Tabellen

Gesamtüberblick
Fallzahlen nach Altersgruppen
Häufigste Todesursachen
Häufigste ernste Reaktionen
Häufigste Reaktionen
Tödliche Reaktionskomplexe
Häufigste ernste Reaktionskomplexe
Häufigste Reaktionskomplexe
Ernste Reaktionen gruppiert nach Reaktionskomplexen
Tödliche Reaktionen gruppiert nach Reaktionskomplexen
Reaktionen gruppiert nach Reaktionskomplexe
Fallzahlen innerhalb des EWR, in Relation zu Impfzahlen
Fallzahlen nach Altersgruppen innerhalb des EWR
Häufigste Todesursachen innerhalb des EWR
Häufigste ernste Reaktionen innerhalb des EWR
Häufigste Reaktionen innerhalb des EWR
Tödliche Reaktionskomplexe innerhalb des EWR
Häufigste ernste Reaktionskomplexe innerhalb des EWR
Häufigste Reaktionskomplexe innerhalb des EWR
Tödliche Reaktionen gruppiert nach Reaktionskomplexen innerhalb des EWR
Ernste Reaktionen gruppiert nach Reaktionskomplexen innerhalb des EWR
Reaktionen gruppiert nach Reaktionskomplexen innerhalb des EWR
Tödliche Reaktionen bei Kindern
Ernste Reaktionen bei Kindern
Reaktionen bei Kindern
Anteil gelöschter Fälle
Anteil gelöschter Fälle, EWR
Anteil gelöschter Fälle, Nicht-EWR
Anzahl gelöschter Fälle
Anzahl gelöschter Fälle, EWR
Anzahl gelöschter Fälle, Nicht-EWR
Gesamtzahl der Fälle einschließlich der gelöschten Fälle
Gesamtzahl der Fälle einschließlich der gelöschten Fälle, EWR
Gesamtzahl der Fälle einschließlich der gelöschten Fälle, Nicht-EWR
VAERS, US-amerikanische Impfschäden
EMA, Influenza-Impfungen

Impressum - Datenschutz